- Flecken
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Fleck [flɛk], der; -[e]s, -e, Fle|cken ['flɛkn̩], der; -s, -:a) unsaubere Stelle:die Tischdecke hat einige Flecke[n].Zus.: Blutfleck[en], Farbfleck[en], Fettfleck[en], Grasfleck[en], Rostfleck[en], Rotweinfleck[en], Schmutzfleck[en], Tintenfleck[en].b) andersfarbige Stelle:das Pferd hat einen weißen Fleck[en] auf der Stirn; sie hatte vom Sturz blaue Flecke[n] am ganzen Körper.Syn.: blauer Fleck, ↑ Bluterguss.Zus.: Altersfleck, Knutschfleck, Pigmentfleck.* * *
flẹ|cken 〈V.; hat〉I 〈V. intr.〉1. leicht Flecke annehmen2. leicht Flecken verursachen3. 〈fig.; umg.〉 rasch voran-, von der Hand gehen (Arbeit)II 〈V. tr.; oberdt.〉 flicken, ausbessern (Schuhe)[→ Fleck]* * *
flẹ|cken <sw. V.; hat [mhd. vlecken = beschmutzen; schlagen; vom Fleck schaffen, fördern] (landsch.):1. Flecke machen:Rotwein fleckt.2. [leicht] Flecke annehmen:Seide fleckt.3. (Schuhe) mit neuen Sohlen od. Absätzen versehen.4. vorangehen, vorwärtsgehen:die Arbeit will heute nicht recht f.* * *
Flecken,ursprüngliche Bezeichnung für Ortschaften, die ihrer Struktur und ihren Rechten nach zwischen Stadt und Dorf standen. Zu den bäuerlichen Dorfbewohnern trat ein bedeutender Anteil an Gewerbetreibenden und/oder Händlern, der unter Umständen das Bild des Flecken prägte (z. B. Acker-, Schusterflecken). Ihrer Rechtsstellung nach konnten Flecken über das Marktrecht verfügen (Marktflecken) oder neben der Dorfverfassung auch städtische Rechte besitzen (Titularstädte). Die Fleckengerichtsbarkeit umfasste nur die Niedergerichte. - Als amtliche Bezeichnung ist Flecken heute noch in Niedersachsen gebräuchlich.* * *
Universal-Lexikon. 2012.